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| An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Kind vom Unterricht freistellen lassen will? |
In begründeten Fällen kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag erforderlich. Die Klassenlehrerin kann bis zu 2 Tagen freistellen, ansonsten muss der Antrag beim Rektor gestellt werden. |
| Welche Fächer werden in den einzelnen Klassenstufen benotet? |
In der Klasse 1 erfolgt die Bewertung durch ein Worturteil ohne Zensierung. In Klasse 2 wird Mathematik und Deutsch benotet, in Klasse 3 kommen Sachkunde, Werken, Musik, Kunst, Sport und Ethik bzw. Religion dazu und in Klasse 4 noch Englisch. Alle erteilten Noten sind gleichwertig. |
| Wann hat mein Kind das Klassenziel erreicht und welche Bestimmungen gibt es zum Wiederholen einer Klassenstufe? |
Das Klassenziel einer Klassenstufe ist erreicht, wenn in Mathematik und Deutsch mindestens ein "ausreichend" (Note 4) erreicht wurde. Bei mangelhaften Leistungen (Note 5) kann jedoch die Klassenstufe auch freiwillig wiederholt werden. Dies ist auch möglich, wenn zwar das Klassenziel erreicht wurde, aber es abzusehen ist, dass es in der nächsten Klassenstufe zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wird. Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag durch die Eltern erforderlich. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die Klassenlehrerin. Insgesamt kann in der Grundschule höchstens 2 mal eine Klasse wiederholt werden, wobei es keine aufeinanderfolgenden Klassenstufen betreffen darf. |
| Was wird bei den Kopfnoten bewertet und wer legt diese fest? |
Durch die Kopfnoten werden das Betragen, der Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung eines Schülers bewertet. Es können die Noten "sehr gut" (Note 1), "gut" (Note 2), "befriedigend" (Note 3), "ausreichend" (Note 4) und "mangelhaft" (Note 5) erteilt werden.
Betragen umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Selbsteinschätzung. Über die Vergabe der Kopfnoten entscheidet die Klassenkonferenz, d. h. alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer beraten gemeinsam über die Noten jedes Schülers und beschließen diese. |
| Was muss ich bei der Bildungsempfehlung und bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule beachten? |
Die Bildungsempfehlung wird zu Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 4 erteilt und wird auf der Grundlage der Halbjahresinformation erstellt. Dazu ist ein schriftlicher, formaler Antrag durch die Erziehungsberechtigten notwendig, den Sie von der Klassenlehrerin erhalten. Mit dieser Bildungsempfehlung, der Halbjahresinformation und der Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie es an der Mittelschule bzw. am Gymnasium anmelden. Für die Abgabe des Antrages und die Erteilung der Bildungsempfehlung sowie bei der Anmeldung an der Mittelschule bzw. Gymnasium sind Termine einzuhalten, die rechtzeitig durch die Klassenlehrerin bekannt gegeben werden (auch unter Termine). |
| Wann erhählt mein Kind die Bildungsempfehlung für das Gymnasium bzw. für die Mittelschule? |
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens ein Durchschnitt von 2,0 erzielt wird. Bei einem Durchschnitt von 2,5 wird die Bildungsempfehlung für das Gymnasium nur auf Wunsch der Eltern erteilt. In allen anderen Fällen erhalten die Schüler(innen) die Bildungsempfehlung für die Mittelschule. |
| Mein Kind hat die Bildungsempfehlung für die Mittelschule erhalten. Ich möchte aber, dass es das Gymnasium besucht. Welche Möglichkeiten gibt es? |
Es gibt die Möglichkeit, dass Ihr Kind an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium teilnimmt. Dazu müssen Sie Ihr Kind fristgerecht anmelden. Die Prüfung erfolgt in den Fächern Deutsch und Mathematik. Wird hier mindestens ein Durchschnitt von 2,0 erreicht, erhält der Schüler die Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Falls dies nicht erreicht wird oder Sie diese Prüfung nicht wünschen, wird die Bildungsempfehlung für das Gymnasium am Ende des Schuljahres erteilt, wenn der notwendige Durchschnitt erzielt wurde.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen nach der Klasse 5 oder 6 von der Mittelschule auf das Gymnasium zu wechseln. Dazu ist eine erneute Bildungsempfehlung notwendig, die auf Antrag erstellt wird. Desweiteren ist ein Wechsel an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium nach dem erfogreichen Realschulabschluss möglich. Nutzen Sie bitte unsere Informationselternabend am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 4. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen an einen Rektor eines Gymnasiums stellen. |
| Welche Abschlüsse sind an der Mittelschule möglich? |
Es sind folgende Abschlüsse möglich:
Nutzen Sie bitte unsere Informationselternabend am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 4. Hier erhalten Sie detaillierte Auskünfte und Sie können weitere Fragen an einen Rektor einer Mittelschule stellen. |